Ermittlungen durch erstes deutsch-polnisches Joint Investigation Team (JIT) gerichtlich abgeschlossen

Potsdam

Überregional

Tags
Internationales
Straftaten
Datum
27.01.2018

Urteilsverkündung in Zielona Gora – 21-köpfiger-Kfz-Diebesbande wurden 158 Taten vorgeworfen – Haupttäter zu 8 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt - insgesamt mehr als 64 Jahre Freiheitsstrafe und mehr als 170.000 Zloty Geldstrafe

Am 26.01.2018 wurde im Bezirksgericht Zielona Gora (Polen) das Urteil gegen 21 Angeklagte einer international agierenden Bande von Autodieben gesprochen. Nach fast dreijähriger Verhandlungsdauer mit über 50 Verhandlungstagen wurde der 33- jährige Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie zu 30.000 Zloty Geldstrafe verurteilt. Zehn weitere Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung, davon wurden vier Angeklagte zu 5 Jahren und einer zu 4 Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Zehn Beschuldigte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 158 Taten zur Anklage gebracht. In neun Fällen erfolgte der Richterspruch über den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die vornehmlich im ostdeutschen Raum agierende Bande, entwendete und hehlte über vier Jahre hinweg etwa 150 Fahrzeuge. Insgesamt konnten den Angeklagten 138 Taten in Deutschland und 20 Taten in Polen nachgewiesen werden. Die Festnahme des Hauptangeklagten erfolgte am 24. August 2014 in den Niederlanden.

„Mit dem Urteil endet ein Verfahren, zu dem seit 2012 hier am Landeskriminalamt in Brandenburg Ermittlungen geführt wurden. Dieser Fahndungserfolg ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden beider Länder im ersten deutsch-polnischen „Joint Investigation Team“ (JIT)“, so Frank Adelsberger, Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität und Schwere Grenzüberschreitende Eigentumskriminalität am Landeskriminalamt.
 


Hintergrund:

Durch die Bildung eines ersten deutsch-polnischen „Joint Investigation Team“ (JIT) im Jahre 2013 wurde auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens zur Rechtshilfe zwischen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Land Brandenburg und der Bezirksstaatsanwaltschaft Zielona Góra die Voraussetzung geschaffen, diese Taten aufzuklären. Nur durch gemeinsame und umfangreiche Ermittlungen und Vernehmungen von Beamten des Landeskriminalamtes Brandenburg und der zentralen Ermittlungsbehörde der polnischen Polizei CBSP konnte dieses Verfahren nun zum Abschluss gebracht werden.

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