Vom 30. Mai bis zum 10. Juni 2019 führten die Wasserschutzpolizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern durch.
Die Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist oberstes Ziel der jährlich stattfindenden Schwerpunktkontrollen.
Kontrolliert wurden neben der Einhaltung geltender Verkehrsvorschriften unter anderem auch die Befähigung der Fahrzeugführer, Schiffs- und Bootspapiere sowie die Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss. Aber auch die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung sowie Umwelt- und Gewässerstraftaten stand dieses Jahr im Fokus der Kontrollen.
Insgesamt kontrollierten die Wasserschutzpolizeien der Länder 232 Berufsschiffe (Güter- und Tankmotorschiffe, Schubverbände, Fahrgastschiffe und Fähren), 3920 Sportboote und 78 sonstige Fahrzeuge wie beispielsweise Flöße oder Tretboote.
Das Ergebnis der Kontrollen sind 314 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 820 Verwarnungen mit Verwarngeld, hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und gegen die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen. Daneben wurden 23 Strafanzeigen im Bootsverkehr, größtenteils wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, sowie mehrere Straftaten um den Bootsverkehr herum, wie zum Beispiel Gewässerverunreinigungen, Hausfriedensbrüche oder Fischwildereien festgestellt.
Insgesamt 20 Schiffsführer konnten unter dem Einfluss von Alkohol festgestellt werden. Der Höchstwert lag hier bei zwei Fahrzeugführern bei 2,97 Promille.
Im Land Brandenburg wurden insgesamt knapp 1.900 Wasserfahrzeuge kontrolliert. Davon 22 Fahrzeuge der Berufsschifffahrt und 1.867 Sportboote. In neun Fällen wurde dabei festgestellt, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten worden war. Der schnellste Fahrer war auf der Havel bei Oranienburg mit 14 statt der erlaubten 6 km/h unterwegs.
Insgesamt wurden 27 betrunkene Sportbootführer festgestellt. Den höchsten Alkoholwert stellten die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Nord auf dem Rheinsberger Gewässer fest: der verantwortliche Sportbootführer war am Himmelfahrtstag mit einem Wert von 2,97 Promille Alkohol im Blut unterwegs, der Mann am Steuer stand ebenfalls unter Alkoholeinfluss.
Insgesamt fertigten die Kollegen in Brandenburg neun Strafanzeigen, u. a. wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, wegen Gewässerverunreinigungen oder Fischwilderei, und zeigten 90 Ordnungswidrigkeiten im gesamten Spektrum schifffahrtspolizeilicher Verstöße an, beispielsweise im Bereich von Geschwindigkeit, Vorschriften zur Besatzung, Patente und Führerscheine oder Ankerverbote. In 424 Fällen wurde ein Verwarngeld, unter anderem wegen fehlender Papiere oder mangelhafter Kennzeichnung von Booten verhängt.
Die nächsten länderübergreifenden Großkontrollen sind für den Saisonstart 2020 geplant.