Ergebnisse der 61. Kraftfahrzeugbeleuchtungsaktion für den Bereich der Polizeidirektion West

Polizeidirektion West

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
02.11.2017

 

Zeitraum der Kontrollen: 01. Oktober 2017 bis 31. Oktober 2017

Die Polizeidirektion West beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder an der im Zeitraum von 01. Oktober bis 31. Oktober stattfindenen 61. Kraftfahrzeugbeleuchtungsaktion. Dabei wurden insgesamt 5166 Fahrzeuge kontrolliert, an denen 1342 Beleuchtungsmängel sowie 569 sonstige Mängel und Verstöße festgestellt wurden.

Von den festgestellten 1342 Beleuchtungsmängeln entfielen 685 auf PKW, 156 auf LKW, 26 auf Motorräder und Mopeds sowie 475 auf Fahrräder.

Insgesamt waren über den Monatszeitraum 1305 Beamte während der Kontrollen im Einsatz.

Zur Info noch einmal die Ausgangsmeldung zu den Beleuchtungskontrollen:

Polizeidirektion West

Polizei führt Beleuchtungskontrollen durch

01. Oktober 2017 bis 31. Oktober 2017

Jeder der Morgens früh raus muss und erst am Abend nach Hause kommt, hat es bereits bemerkt. Die Tage werden wieder kürzer und die „dunkle Jahreszeit“ hat begonnen. Es ist Herbst und der Winter steht vor der Tür. Um so wichtiger ist es jetzt, auch sein Fahrzeug für die Herbstsaison fit zu machen. Hier gilt vor allem das Motto:“ Sehen und gesehen werden!“ Daher ist eine intakte Beleuchtungsanlage am Fahrrad genauso wichtig,  wie am Motorrad oder am Auto.

Die Polizeidirektion West und die einzelnen Inspektionen beteiligen sich deshalb auch in diesem Jahr wieder an der im Zeitraum von 01.Oktober bis 31. Oktober stattfindenden   61. Kraftfahrzeug-Beleuchtungsaktion „Lichttest 2017“. Dieser wird durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeugewerbes und die Deutsche Verkehrswacht durchgeführt.

Neben den Beamten des Wach-und Wechseldienstes, die im Rahmen der Streifentätigkeit verstärkt auf Beleuchtungsmängel an Fahrzeugen achten, sind auch die Revierpolizei und die Präventionsabteilungen mit eingebunden.

Dazu gehören auch Kontrollen des ordnungsgemäßen Zustandes der Fahrräder von Schülern und von Radfahrern allgemein.

Bei polizeilichen Kontrollen im Jahr 2016, anlässlich der 60. Kraftfahrzeug-Beleuchtungsaktion wurden im Land Brandenburg bei 19.295 kontrollierten Fahrzeugen 3.792 Beleuchtungsmängel festgestellt.

Die Polizei appeliert natürlich auch an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Laut Straßenverkehrsordnung ist jeder einzelne Verkehrsteilnehmer verpflichtet den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges vor jeder Fahrt zu kontrollieren, einschließlich der Beleuchtungsanlage. Im Falle eines  Defektes an der Lichtanlage, sollte dieser umgehend behoben werden. Dabei sind neben den Werktstätten oftmals auch Tankstellenmitarbeiter behilflich.

Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit bei Fußgängern und Radfahrern ist neben der funktionstüchtigenBeleuchtungsanlage auch die passende Bekleidung, am besten in knalligen Warnfarben und mit Reflektoren an der Kleidung, als auch am Schulranzen.

 

 

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