Am frühen Morgen des 03.08.2022 besahen sich Polizisten den Fahrer eines E-Scooters einmal etwas näher. Der 34-Jährige war ihnen in der Dorfstraße ins Auge gestochen. Im Gespräch gab er an, Betäubungsmittel zu sich genommen zu haben. Auch fanden sich bei ihm Drogen sowie Utensilien zum Konsum des Ganzen. Eine Abfrage in polizeilichen Auskunftssystemen brachte letztlich noch die Erkenntnis, dass gegen den Delinquenten bereits ein Haftbefehl vorlag. Da es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelte, die mit Zahlung einer gerichtlich festgesetzten Geldsumme abgegolten werden konnte, wurde dem Mann diese Möglichkeit auch eingeräumt. Tatsächlich brachte er nach Einlieferung in den Gewahrsam der Inspektion Barnim den Betrag zusammen, was eine Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt obsolet machte. Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird natürlich trotzdem Ermittlungen nach sich ziehen.
Ergebnis einer Verkehrskontrolle
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 03.08.2022
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