Ergänzende Presseberichterstattung

zum Polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen eine Person am 12. Juni 2018

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
13.06.2018

Potsdam. Am gestrigen Nachmittag kam es zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen einen 24-jährigen Bewohner der Asylbewerberunterkunft in Lauchhammer aus dem Tschad.

Der 24-jährige Beschuldigte wurde daraufhin in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht und medizinisch versorgt. Im Krankenhaus verhielt sich die Person weiterhin derart aggressiv, dass eine Bewachung des Mannes durch die Polizei und letztlich auch eine Fixierung am Bett zum Schutz des Krankhauspersonals erforderlich war.

Bereits kurz vor dem polizeilichen Einsatz in der Asylbewerberunterkunft hatte der 24-jährige Tatverdächtige mit einer Astschere elektrische Leitungen in der Unterkunft durchtrennt. Einen daraufhin einschreitenden Wachmann schlug er mit der Astschere so schwer, dass dieser in einem Krankenhaus ärztlich behandelt werden musste. Der Wachmann konnte das Krankenhaus zwischenzeitlich wieder verlassen.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den 24-Jährigen unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.

In seiner Beschuldigtenvernehmung ließ er sich teilgeständig ein und gab an, im Vorfeld der Taten Betäubungsmittel zu sich genommen zu haben.

Nach ersten kriminalpolizeilichen Erkenntnissen gibt es bisher keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Schusswaffenanwendung.

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