Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit entschlossen sich Polizeibeamte am Samstagmittag zur Kontrolle eines Fahrzeugführers. Dieser fuhr ein Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger. Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer zwar seinen Führerschein vorweisen, dieser berechtigte ihn jedoch nicht zum Führen von Fahrzeugkombinationen, so dass hier der Verdacht einer Verkehrsstraftat bestand. Die eingesetzten Beamten leiteten schließlich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein. Der Mann konnte seine Fahrt im Anschluss fortsetzen, den Anhänger musste er jedoch vor Ort abkoppeln und stehen lassen.
Erforderliche Fahrerlaubnis fehlt
Samstag, 04.07.2026, 12:15 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 05.07.2026
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