Nach dem durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigten Versammlungsverbot kam es in Cottbus im Bereich des Altmarktes und des Oberkirchplatzes erneut zu einer verbotenen Versammlung mit zeitweilig bis zu 100 Personen, die sich zu einem Aufzug formierten.
Nachdem die Polizei diese aufgelöst hatte und ein Teil der Personengruppe den ausgesprochenen Platzverweisen zunächst nicht nachkam, wurden von 61 Personen die Personalien festgestellt, um Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz einzuleiten.
Festgestellte Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung wurden durch die Polizei dokumentiert und gehen der Ahndungsbehörde zu.