Einreise von Polen nach Brandenburg

Berufspendler benötigen eine aktuelle Bescheinigung ihres Arbeitsgebers

Potsdam

Überregional


Brandenburgs Nachbarland wurde von der Bundesregierung zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Dadurch ergeben sich für die Einreise von Polen nach Brandenburg besondere Testpflichten. Für Berufspendler wurden durch die Brandenburger Landesregierung Ausnahmeregelungen getroffen. Wöchentlich sind demnach nur zwei negative Corona-Testnachweise notwendig. Berufspendler benötigen jedoch eine aktuelle Beschäftigungsbestätigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers, um nach Brandenburg einreisen zu dürfen. Eine solche Bescheinigung berechtigt zur Einreise ohne vorherigen Test. Der Test kann am Arbeitsort oder auf dem Weg dorthin erfolgen.

Für ausländische Staatsbürger, die sozialversicherungspflichtig in Brandenburg beschäftigt sind und dies durch eine aktuelle schriftliche Bestätigung ihres Arbeitsgebers nachweisen können, werden an öffentlichen Teststationen die Kosten für mindestens einen Corona-Schnelltest pro Woche übernommen. Berufspendler, die in einem anderen Bundesland beschäftigt sind (bspw. Berlin), gelten in Brandenburg als Durchreisende. Sie brauchen keinen Testnachweis bei Einreise, müssen Brandenburg aber auf dem schnellsten Weg wieder verlassen.

Quelle: Pressemeldung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales

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