Am Montag kontrollierten Brandenburger Polizisten im Verlaufe des Tages mehrere E-Scooter und stellten hierbei zwei elektronische Kleinstfahrzeuge fest, welche nicht über einen aktuellen Versicherungsschutz verfügten. Gegen die Fahrzeugführer im Alter von 31 und 35 Jahren wurde entsprechende Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrten untersagt.
Die Polizei informiert: Bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem elektronischen Kleinstfahrzeug gilt die Versicherungspflicht. Seit dem 1. März gilt das neue Versicherungsjahr (grüne Versicherungskennzeichen), weshalb die blauen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28.02 ihre Gültigkeit verloren haben.