Durch Polizeibeamte wurde eine Verkehrskontrolle mit dem Fahrer eines E-Scooters
durchgeführt. Hierbei zeigte der Fahrer Auffälligkeiten, die darauf schließen ließen, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine. Die Blutprobenentnahme erfolgte ebenfalls auf freiwilliger Basis.
Das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen entsprach zwar dem aktuellen Zulassungsjahr, ist jedoch in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht erfasst. Da der Fahrer auch keine elektronische Versicherungsbestätigung vorweisen konnte, wird derzeit ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz angenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
E-Scooter gestoppt
Samstag, 11.05.2024, 18:41 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 12.05.2024
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