Montagnachmittag kontrollierten Polizisten den jugendlichen Fahrer eines E-Rollers in der Bahnhofstraße, da der E-Roller kein Versicherungskennzeichen aufwies. Die Prüfung ergab, dass keine Versicherung abgeschlossen worden ist und somit ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Die Weiterfahrt wurde dem Jugendlichen untersagt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
E-Roller ohne Versicherung
Montag, 06.07.2026, 15:05 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 07.07.2026
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