Dem Beamten fiel im Rahmen der Streifentätigkeit ein Mann auf einem E-Roller auf. An dem Fahrzeug befand sich kein Versicherungskennzeichen. Während der anschließenden Verkehrskontrolle konnten die Beamten ermitteln, dass das Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz besitzt.
Die Beamten nahmen eine Strafanzeige auf. Der Beschuldigte musste sein Fahrzeug nach Abschluss der Kontrolle dann schieben, da ihm die Weiterfahrt untersagt wurde.
Montag, 27.05.2024, 08:16 Uhr