Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde Polizisten des Bad Belziger Polizeireviers auf einen 16-jährigen E-Roller-Fahrer im Straßenverkehr aufmerksam. Ihnen fiel auf, das am E-Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Da der Jugendliche auch während der Verkehrskontrolle keine aktuelle Versicherung vorweisen konnte, hat er sich strafbar gemacht, so dass die Fertigung einer Verkehrsstrafanzeige erforderlich und ihm eine Weiterfahrt nachfolgend untersagt wurde.
E-Roller nicht pflichtversichert
Donnerstag, 04.05.2023, 08:24 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 05.05.2023
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