Ein 52-jähriger Berliner wollte am Montag gegen 16.00 Uhr auf die Bundesautobahn 10 (BAB 10) auffahren. Dabei missachtete er offenbar die Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs. Er fuhr auf die BAB 10 auf und kollidierte mit einem PKW Fiat. Die 29-jährige Fahrerin des Fiat sowie der 52-Jährige klagten über Schmerzen, welche aus der Wucht der Kollision resultierten. Eine ärztliche Behandlung wurde durch beide Unfallparteien abgelehnt. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von ca. 10.000 Euro und gegen den 52-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Durchgehenden Verkehr übersehen
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 27.11.2019
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