...wurden im Zuständigkeitsbereich der PD Ost im Jahr 2023 durchschnittlich pro Tag durch die Brandenburger Polizei festgestellt. Rund 30 Prozent der Feststellungen, konkret 330 folgenlose Fahrten unter Drogeneinfluss, entfielen im Jahr 2023 auf das Territorium der Polizeiinspektion Barnim.
Dort fanden am heutigen Tag auf Initiative der Polizeiinspektion Barnim im Zusammenwirken mit der Hochschule der Polizei Kontrollen zur Drogenerkennung im Straßenverkehr statt. An den Kontrollmaßnahmen beteiligt waren Polizisten, die derzeit einen mehrtägigen Lehrgang zu dem Thema an der Hochschule der Polizei absolvieren. Darüber hinaus wirkten neben Brandenburger Polizisten Einsatzkräfte der Berliner Polizei und des Zolls sowie Bedienstete der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim an den Kontrollen mit, die auf der B 158 in Ahrensfelde und auf der BAB 11 auf dem Rastplatz „Ladeburger Heide“ erfolgten.
Im Ergebnis der rund sechsstündigen Kontrollen begründete sich in 27 Fällen der Verdacht, dass die Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben. In allen Fällen veranlassten die Polizisten eine Blutentnahme vom Fahrzeugführer und untersagten im Anschluss die Weiterfahrt, soweit nicht ein anderer Fahrzeuginsasse in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Bei den Kontrollen, die einem ganzheitlichen Ansatz folgten, sind darüber hinaus sechs Fälle registriert worden, bei denen Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis waren. In einem dieser Fälle ist den kontrollierenden Einsatzkräften ein gefälschter Führerschein vorgelegt worden. Mit Unterstützung einer an der Kontrollstelle tätigen Dokumenten-Expertin des Landeskriminalamtes konnte die Fälschung erkannt und zur Anzeige gebracht werden. In einem weiteren Fall wies sich eine kontrollierte Person mit einem gefälschten Reisepass aus.
Bei drei Personen stellten die Einsatzkräfte im Zuge der Überprüfungen fest, dass aufgrund vorliegender Haftbefehle Fahndungsausschreibungen vorlagen. In zwei dieser Fälle handelte es sich um Ersatzfreiheitsstrafen, die durch die Zahlung der offenen Geldbeträge erledigt werden konnten. Bei der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn A 11 wurden durch die Sonderüberwachungsgruppe für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr zudem 15 Verstöße, unter anderem gegen die Sozialvorschriften festgestellt, die Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur Folge hatten.