Ein Betreiber einer Prignitzer Firma stellte fest, dass bei einem Werbeverlag seine Firmendaten nicht mehr korrekt waren. Daraufhin forderte er ein Änderungsformular an und schickte dies nach dem Ausfüllen wieder an die im Ausland sitzende Werbefirma zurück. Im Oktober erhielt er dann eine Zahlungsaufforderung über mehr als 1.000 Euro gemeinsam mit einer Kopie des Änderungsformulares. Hierin fand der 60-jährige Prignitzer einen Absatz mit dem geforderten Betrag. Da er aber der Überzeugung ist, dass dieser Passus nachträglich hinzugefügt wurde, erstattete er eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Das Kleingedruckte nicht vergessen
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 13.12.2019
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