Am Abend des 28.04.2018 bemerkten Polizisten auf der B246 einen PKW VW samt Anhänger. Da nur das rechte Rücklicht dieses Anhängers funktionierte, wurde das Gespann angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei kam heraus, dass sich an dem Anhänger weder ein amtliches Kennzeichen befand, noch überhaupt eine Betriebserlaubnis bzw. eine TÜV-Bestätigung vorlag. Auch einen Versicherungsnachweis blieb der 46-jährige Fahrer aus dem Landkreis Oder-Spree schuldig. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und er erwartet nun Ermittlungen der Kriminalpolizei.
Da stimmte mal gar nichts
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 30.04.2018
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