Eine Streife entschloss sich am 19.05.2026 gegen 05:00 Uhr, auf der L284 einen PKW mit Zulassung aus dem Erzgebirgskreis einer Kontrolle zu unterziehen, und wendete. Der Fahrer des Wagens schien zu ahnen, was ihm bevorsteht, und beschleunigte. Es folgten einige waghalsige Fahrmanöver mit überhöhter Geschwindigkeit, auch durch geschlossene Ortschaften. Nach dem Pinnower Kreisverkehr nahm die Fahrt ihr Ende, nachdem der Wagen in eine Sackgasse fuhr. Die Beamten identifizierten den 34-jährigen Fahrer sowie zwei Insassen. Wie sich herausstellte, könnte der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein. Darüber hinaus detektierte ein Drogenvortest positiv auf Cannabis und Kokain. Die Beamten ordneten also eine Blutprobenentnahme an, die durch einen Arzt realisiert wurde. Die Weiterfahrt ist dem 34-Jährigen selbstredend untersagt worden. Er wird sich künftig der Vorhalte wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotenem Kraftfahrzeugrennen sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten haben.
Da kam Einiges zusammen
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 20.05.2026
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