Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte infolge des Fernbleibens mehrerer Personen zu einer Verhandlungssache Vorführbefehle erlassen. Polizisten fahndeten in der Folge nach den Personen. So gelang es der Polizei, gleich drei Personen festzunehmen und dem Gericht vorzuführen. Nun ist Sorge getragen, dass sie ihrer bürgerlichen Pflicht, bei Gericht zu erscheinen, entsprechen.