Beamte der Wasserschutzpolizei stellten bei ihren Kontrollen auf dem Krossinsee einen Bootsführer fest, dessen Messwert bei einem Atemalkoholtest deutlich im Bereich einer Verkehrsstraftat lag.
Zur Sicherung gerichtsfester Beweise wurde daher die Blutprobe in der Polizeiinspektion veranlasst. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.