Bilanz der zweiwöchigen länderübergreifenden Kontrollen gegen Verkehrsverstöße und Bootskriminalität

Jedes fünfte kontrollierte Fahrzeug oder dessen Besatzung auf den Gewässern bemängelt

 
Potsdam

Überregional

Kategorie
Verkehr
Tags
Verkehr
Datum
18.05.2016

Vom 30. April bis 16. Mai 2016 führten die Beamten der Wasserschutzpolizeien in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche länderübergreifende Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln und Vorschriften rund um den Schifffahrtsverkehr auf Binnengewässern und Seen durch.

Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen bei der Einhaltung des Alkoholverbotes sowie bestehender Tempolimits, die Überprüfung von Befähigungen der Schiffs- bzw. Bootsführer, dem Mitführen erforderlicher Dokumente aber auch der Sicherung von Booten durch die Eigentümer.

5 281 Fahrzeuge wurden insgesamt kontrolliert. Darunter waren 341 Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, 4 835 Fahrzeuge der Sportbootschifffahrt sowie 105 sonstige Fahrzeuge, wie zum Beispiel Spreewaldkähne. Bei jedem dritten Fahrzeug der Berufsschifffahrt und bei jedem sechsten Fahrzeug der Freizeitschifffahrt wurden Mängel festgestellt. Der größte Teil der Beanstandungen betraf die Einhaltung der Verkehrs- und Zulassungsvorschriften. Neben der Missachtung von Vorschriften über die Kennzeichnung von Fahrzeugen oder der Führerscheinpflicht wurden auch Verstöße des Umweltrechtes und Abfallrechtes, u. a. eine durch Bilgenwasser verursachte Gewässerverunreinigung auf fünf Kilometer Länge, verfolgt.343 Anzeigen wurden insgesamt aufgenommen und 677 Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld geahndet. 37 Schiffsführer müssen sich wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol in einem Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren verantworten. Unrühmlicher Spitzenreiter war der Führer eines Sportfahrzeuges, der mit 1,9 Promille Alkohol festgestellt wurde. Des Weiteren wird sich der Führer einer Motoryacht einem Strafverfahren stellen müssen, weil er durch seine rücksichtslose Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer nicht nur gefährdete, sondern durch den entstandenen Sog- und Wellenschlag sogar verletzte.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kontrollen nach wie vor wichtig sind, um für die Sicherheit auf den Gewässern und den Schutz der Umwelt zu sorgen.In diesem Zusammenhang wird an alle Schiffsführer appelliert, sich über die bestehenden Verkehrs-, Zulassungs- sowie Führerscheinvorschriften und die Besonderheiten der Wasserstraßen vor Antritt der Fahrt zu informieren und zur eigenen Sicherheit eine Rettungsweste während der Fahrt anzulegen.

Auch im kommenden Jahr wird die jährlich länderübergreifende Kontrolle auf den Binnengewässern zum Saisonbeginn mit den Höhenpunkten zu Himmelfahrt und Pfingsten fortgesetzt.

Unabhängig von besonderen Kontrollen wird die Wasserschutzpolizei auf den Gewässern präsent sein.

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