Am 08.04.2026 wandte sich ein Ehepaar an die Polizei, nachdem sie registriert hatten, von noch Unbekannten betrogen worden zu sein.
Die beiden Rentner wollten eine Büchersammlung veräußern, was eine angebliche Vermittlungsfirma mit Sitz in Düsseldorf auf den Plan rief. Deren „Mitarbeiter“ gaben an, einen Käufer gefunden zu haben, für die Abwicklung des Geschäftes jedoch eine Digitalisierung der Sammlung vonnöten sei. Die Kosten dafür sollte das Ehepaar tragen und nach dem Verkauf umgehend zurückerhalten. Tatsächlich gelang es den Betrügern (und um nichts anderes hatte es sich gehandelt), mit viel Überzeugungskunst die beiden Frankfurter zur Zahlung zu veranlassen. So verschwand eine größere Geldsumme. Anschließend war besagte Vermittlungsfirma nicht mehr erreichbar. Jetzt ermitteln Kriminalisten der Inspektion Oder-Spree/Frankfurt (Oder) in dem Fall.
Betrugshandlungen, die unter dem Vorwand erfolgen, vermeintlich hochwertige Büchersammlungen kaufen zu wollen, beschäftigen die Ermittler im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ost bereits seit längerer Zeit.
Die Betrüger nehmen dabei häufig auch persönlichen Kontakt mit den späteren Geschädigten auf. Ermittler gehen davon aus, dass die Kriminellen zum Teil an personenbezogene Daten von Kunden gelangen, die in der Vergangenheit derartige Buchbände erworben haben, und suggerieren diesen, dass die Bücher zu hohen Preisen verkauft werden könnten.
Zum Teil haben Geschädigte zuvor auch selbst ihre Buchsammlungen im Internet zum Kauf angeboten und geraten auf diese Weise an die Kriminellen.
Die Betrüger erzeugen bei den Personen, die ihre Bücher veräußern wollen, einen seriösen Eindruck. Es gelingt ihnen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und durch eine geschickte Argumentation und Gesprächsführung den Eindruck zu vermitteln, dass die zum Verkauf stehenden Bücher sehr hochwertig wären.
Nach Aussagen der Ermittler sind dann unterschiedliche Begehungsweisen zu verzeichnen. Mal sollen die Personen, die die Bücher eigentlich veräußern wollen, hohe Geldsummen dafür bezahlen, dass ihre Bände in einem entsprechenden Register erfasst werden, mal sollen Kautionen oder Notarkosten im Vorfeld bezahlt werden. Teilweise wird den späteren Geschädigten auch suggeriert, dass durch Ergänzungsbände, die zuvor erworben werden müssen, der Wert und der zu erzielende Verkaufserlös der eigenen Büchersammlung maßgeblich gesteigert werden kann.
Nicht selten nehmen Personen sogar Kredite auf, um die so geforderten Geldbeträge bezahlen zu können.
In der Regel reißt der Kontakt ab, nachdem die Gelder überwiesen wurden, und nicht selten handelt es sich dabei um fünf- oder sechsstellige Beträge.
In der Polizeiinspektion Uckermark ermitteln Kriminalisten beispielsweise zu zwei derartigen Fällen.
In Schwedt konnte durch das schnelle Agieren von Familienangehörigen, an die sich eine 85-jährige Seniorin gewandt hatte, die Überweisung eines vierstelligen Geldbetrages noch verhindert werden. Die Polizei hatte am 26.02.2026 Kenntnis erlangt, dass zwei bislang unbekannte Personen die Rentnerin zu einer solchen Überweisung im Zuge eines beabsichtigten Verkaufs von Büchern gedrängt hatten.
Am 20.03.2026 ist ein weiteres Betrugsverfahren in der Polizeiinspektion Uckermark eingeleitet worden, bei dem eine 61-Jährige im Zuge eines Buchverkaufs zunächst einen Kredit aufgenommen und anschließend einen fünfstelligen Geldbetrag überwiesen hat.
Im September 2025 ist ein damals 75-Jähriger im Vorfeld eines beabsichtigten Buchverkaufes aufgefordert worden, einen fünfstelligen Geldbetrag an eine vermeindliche Firma zu überweisen. Nachdem er im Gespräch zur Kreditvermittlung von seinem Geldinstitut auf eine mögliche Betrugsstraftat hingewiesen wurde, erstattetet er Anzeige bei der Polizei ohne, dass ein Vermögensschaden eingetreten ist.
Für die Opfer ist es oft schwer, sich einzugestehen, dass sie betrogen worden sind. Neben dem eingetretenen finanziellen Schaden grämen sie sich, den Betrügern gutgläubig vertraut und das Geld anvertraut zu haben.
Die Polizei thematisiert derartige Straftaten, um über die perfiden Betrugsmaschen aufzuklären und Bürger vor dem Verlust größerer Vermögenswerte zu schützen.
Die Polizei empfiehlt, bei in Aussicht gestellten hohen Gewinn- oder Verkaufserlösen skeptisch zu bleiben.
Informieren Sie sich umfassend, ob vermeintliche Vermittlungsfirmen oder Geschäftspartner seriös oder bereits wegen Betrugshandlungen bekannt sind.
Versuchen Sie, objektiv zu bleiben. Ziehen Sie Angehörige oder Vertrauenspersonen aus ihrem persönlichen Umfeld zu Rate. Holen Sie sich alternative Angebote ein, indem Sie Dinge, die Sie verkaufen wollen, durch Antiquariate in Ihrer Nähe schätzen lassen.
Hinterfragen Sie die Sinnhaftigkeit und Höhe von Gebühren, die Sie zahlen sollen.
Überweisen Sie keine großen Geldbeträge an Ihnen unbekannte Personen.