Berichterstattung des rbb vom 23.02.2022: „Brandenburg verstößt gegen Infektionsschutzgesetz“

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
24.02.2022

Potsdam. Das Polizeipräsidium hat auf der Grundlage geltenden Rechts am 01.09.2020 eine innerbehördliche Regelung getroffen, die unter anderem eine mögliche Nutzung von Corona-Anwesenheitsnachweisen von Gaststätten und Beherbergungsstätten, Campingplätzen etc. im Rahmen der Verfolgung von schweren Straftaten für Polizeibeamte betrifft.

Kurzgefasst beinhaltet die damalige Regelung, dass zum Zwecke der Strafverfolgung nicht die ermittelnde Polizei über eine mögliche Beschlagnahme von Corona-Anwesenheitsnachweisen entscheidet, sondern der jeweils zuständige Verfahrensstaatsanwalt. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist dieser Vorbehalt dem Leiter vom Dienst im Einsatz- und Lagezentrum übertragen worden.

Diese Regelung erkennt also einerseits die potentielle Nutzung der Corona-Anwesenheitsnachweise zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr konkreter Gefahren für hochrangige Rechtsgüter an, folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wirkt andererseits möglicherweise unverhältnismäßigen Zugriffen entgegen.

Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem auch das Bundesjustizministerium die Nutzung der Daten von Gästelisten von Restaurants zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet hat, wie bereits der damaligen Medienberichterstattung von Anfang August 2020 entnommen werden kann.

Die Regelung des Polizeipräsidiums vom 01.09.2020 betrifft im Wortlaut nur die Corona-Anwesenheitsnachweise von Gaststätten etc. Die Einführung des einschlägigen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes erfolgte erst im November 2020. Die Luca-App wurde in Brandenburg erst im Jahr 2021 eingeführt. Die Regelung des Polizeipräsidiums wurde nicht angepasst. Die Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg zur Regelungslage dauert an.

Bereits im August 2020, also vor der besagten Regelung des Polizeipräsidiums, haben Innenminister Stübgen und Polizeipräsident Stepien den Innenausschuss des Landtages zum Thema informiert.

Mit Stand vom 03.02.2022 haben die Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt dem Polizeipräsidium zu Abfragen nach Corona-Anwesenheitsnachweisen berichtet. Im Ergebnis sind dem Polizeipräsidium keine solchen Abfragen mitgeteilt worden. Dies wurde dem rbb am 22.02.2022 und damit einen Tag nach der diesbezüglichen Nachfrage so auch mitgeteilt.

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