Als eine 59-Jährige in den vergangenen Tagen eine Vibrationsplatte über ein soziales Netzwerk verkaufen wollte, bat der Käufer sie um die Nutzung eines speziellen Versanddienstes. Um dies zu ermöglichen sei es nötig, Geld über einen Bezahldienst zu überweisen. Nachdem bereits ein mittlerer zweistelliger Betrag bezahlt worden war, kam es zu einer zweiten Forderung im unteren dreistelligen Bereich. Erst bei einer dritten Forderung, diesmal im mittleren dreistelligen Bereich, wurde die Verkäuferin stutzig und erstattete am Dienstagvormittag Anzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt nun.
Beim Versand betrogen
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 31.05.2022
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