Die Kriminalpolizei beschäftigt sich gerade mit einem Sachverhalt, den ein Jugendlicher ins Rollen brachte. Der 14-Jährige hatte nämlich täuschend echt aussehendes „Spielzeuggeld“ im Internet erworben und die „Banknoten“ dann an Mitschüler verteilt. Dies stellt an sich noch keinen Straftatbestand dar.
Nun erschienen aber in gleich zwei Fällen junge Leute in Geschäften und wollten Waren mit eben jenem Geld bezahlen. Das brachte ihnen den Vorwurf des Inverkehrbringens von Falschgeld ein.
Wer immer also auch dieses „Geld“ in die Hand bekommen hat oder bekommt, sollte sich davor hüten, damit einkaufen gehen zu wollen! Die offenkundig fehlenden Sicherheitsmerkmale lassen den Schluss zu, dass es ihnen bei dem Versuch wahrscheinlich nicht anders ergehen wird als den beiden nun Beschuldigten, die sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.