Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Sonntagnachmittag ein Sportmotorboot auf der Potsdamer Havel. Dabei bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim 42-jährigen Schiffsführer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,25 Promille. Es folgte eine Blutprobenentnahme in einem Krankenhaus, anschließend wurde der Mann aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Anzeige aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Sonntag, 22.06.2025, 16:45 Uhr