Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten im Rahmen der Streifentätigkeit am späten Montagnachmittag im Bereich des Potsdamer Hafens ein zu Tal fahrendes Sportmotorboot. Dabei nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch beim 36-jährigen Schiffsführer war. Ein Atemalkoholvortest ergab dann einen Wert von 1,4 Promille. Der Mann wurde daraufhin zur Polizeiinspektion Potsdam gebracht, wo eine ärztliche Blutprobenentnahme erfolgte. Die Weiterfahrt wurde dem Mann ebenfalls untersagt, der nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde. Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Montag, 09.12.2024, 17:15 Uhr