Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am späten Montagnachmittag ein Sportmotorboot, das auf dem Schwielowsee in Richtung Potsdam fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 38-jährigen Schiffsführer einen Wert von 1,13 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, eine Anzeige aufgenommen und dem Mann die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Montag, 21.10.2024, 17:00 Uhr