Alkoholisiert mit Sportmotorboot unterwegs

Untere-Havel-Wasserstraße, Potsdamer Havel

Potsdam

Kategorie
Verkehr
Datum
19.09.2024

Im Rahmen der Streifentätigkeit bemerkten Beamte der Wasserschutzpolizei am Mittwochnachmittag ein Sportmotorboot auf der Potsdamer Havel, dessen Bootsführer augenscheinlich am Ruder während der Fahrt Alkohol konsumierte. Bei der anschließenden Kontrolle ergab ein Atemalkoholtest bei dem 39-jährigen Sportbootführer einen Wert von 1,55 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt und eine entsprechende Anzeige aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Mittwoch, 18.09.2024, 14:55 Uhr

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