Alkoholisiert mit Sportmotorboot unterwegs

Untere-Havel-Wasserstraße, Silokanal

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Verkehr
Datum
29.06.2023

Beamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Mittwochabend ein Sportmotorboot, das auf dem Silokanal unterwegs war. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim Bootsführer. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 25-Jährigen einen Wert von 1,51 Promille. Der Mann musste die Polizeibeamten auf die Dienststelle in Brandenburg an der Havel begleiten, wo eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Mittwoch, 28.06.2023, 20:50 Uhr

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