Alkoholisiert mit dem Sportmotorboot unterwegs

Untere Havel-Wasserstraße, Höhe Pfaueninsel

Potsdam

Kategorie
Verkehr
Datum
23.10.2025

Die Polizei ist am Mittwochnachmittag darüber informiert worden, dass offenbar ein alkoholisierter Mann ein Sportmotorboot fahre und dabei bereits mehrere Beinahe-Unfälle verursacht habe. Beamte der Wasserschutzpolizei konnten das betreffende Boot im weiteren Verlauf kontrollieren. Ein Atemalkoholtest ergab bei dessen 67-jährigem Fahrer einen Wert von 1,62 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Eine entsprechende Anzeige wurde ebenfalls aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Mittwoch, 22.10.2025, 14:20 Uhr

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