Alkoholgrenzen gelten auch für E-Scooter

Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder)

Kategorie
Kriminalität
Datum
06.10.2025

Eine Streife kontrollierte am 05.10.2025 in der Bahnhofstraße am Vormittag einen E-Scooterfahrer. Während der Kontrolle erweckte sich der Eindruck, dass der Mann nicht recht nüchtern schien. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv und auch Alkohol könnte eine Rolle gespielt haben. Ein Atemalkoholtest brachte 0,64 Promille zum Vorschein – auch auf dem E-Scooter zu viel, denn hier gelten die Grenzen gleich einem Pkw.

Für den 46-Jährigen ging es im Anschluss auf die Wache. Hier wurde ihm durch eine Ärztin Blut abgenommen. Außerdem hatte einen gerichtsfesten Atemalkoholtest an einem stationären Gerät in der Wache durchzuführen. Das Ergebnis des Tests sowie die Auswertung der Blutprobe werden nun die Zentrale Bußgeldstelle Gransee beschäftigen. Der 46-Jährigen konnte danach seinen Weg fußläufig fortsetzen. Die Weiterfahrt war ihm bis zur Ausnüchterung untersagt worden.

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