Als Polizeibeamte eine 34-Jährige am Dienstagmorgen gegen 08:00 Uhr zu ihrer Wohnanschrift Am Stadion begleiten wollten, um nach einem Sachverhalt häuslicher Gewalt ihre persönlichen Gegenstände zu holen, eskalierte die Situation um den Beschuldigten, welcher sich noch immer in der Wohnung befand. Der 38-Jährige weigerte sich zunächst, den Beamten die Tür zu öffnen und geriet schließlich in einen psychischen Ausnahmezustand. Er begann, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen. Als ein 23-jähriger Polizeibeamter gegen 09:00 Uhr beabsichtigte, den Streifenwagen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, warf der 38-Jährige einen Gegenstand in Richtung des Polizeiautos. Der Gegenstand traf die Frontscheibe, welche daraufhin zersplitterte. Der Fahrer des Funkwagens wurde durch umherfliegende Glassplitter im Inneren des Autos leicht verletzt.
Die Polizeibeamten entschieden sich, weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung hinzuzuziehen, sodass es schließlich gelang, die Wohnungstür gewaltsam zu öffnen. Aufgrund des bisherigen Einsatzverlaufes, des aggressiven Verhaltens des Mannes sowie aus Gründen der Eigensicherung wurde unmittelbar nach Betreten der Wohnung der Einsatz des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG) angedroht. Das Gerät kam jedoch nicht zum Einsatz, der 38-Jährige ließ sich widerstandslos überwältigen und fixieren. Bedingt durch den psychischen Ausnahmezustand wies der am Einsatzort befindliche Notarzt eine Zwangseinweisung an. Unter polizeilicher Begleitung wurde der 38-Jährige einem Krankenhaus zugeführt. Dort wurde er noch am selben Tag entlassen, begab sich im Anschluss zu einer 62-jährigen Bekannten, welche im selben Mehrfamilienhaus des Ursprungseinsatzortes wohnt. Auch die 62-Jährige kam mit dem Betroffenen nicht zurecht und wählte aufgrund eines Konfliktes gegen 16:40 Uhr den Notruf der Polizei, da der Mann ihre Wohnung nicht mehr verlassen wollte. Als Polizeikräfte erneut eintrafen, war der bereits bekannte Störenfried alkoholisiert (0,82 Promille). Aufgrund der Geschehnisse im Verlauf des Tages entschieden sich die Beamten vor Ort, den Mann endgültig zur Verhinderung weiterer Straftaten in Polizeigewahrsam zu nehmen.
Es wird nun gegen den Rheinsberger wegen Körperverletzung, Bedrohung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ermittelt.