Am Freitag informierte ein 84-jähriger Mann die Polizei über eine Geldübergabe, die soeben stattgefunden habe und an welcher ihm nun Zweifel gekommen seien.
Am Freitagmittag wurde er durch eine weibliche Person angerufen, die sich als angeheiratetes weit entferntes Familienmitglied ausgab. Sie behauptete eine Wohnung käuflich erwerben zu wollen und derzeit in einem Gericht in der Nähe zu sein. Da es noch einen anderen Bewerber auf diese Immobilie gäbe, benötige sie nun schnell Geld. Nach mehrmaligen Rückrufen in kurzen Zeitabständen brachte die unbekannte Tatverdächtige den Geschädigten dazu ihr eine hohe Summer Bargeld auszuhändigen, die er zuvor bei seiner Bank abhob. Da sie sich nach eigenen Aussagen derzeit nicht aus dem Gericht entfernen könne, werde sie einen Mitarbeiter des Gerichtes schicken, der das Geld abholen werde. Wie gesagt, so getan. Es kam schließlich zu der Übergabe von dem Bargeld und anderen wertvollen Gegenständen vor der Wohnanschrift des Geschädigten im öffentlichen Straßenland. Der unbekannte Mann, der zum Treffpunkt kam, entfernte sich nach der Übergabe zügig und wird wie folgt beschrieben:
- schmächtige Gestalt,
- zirka 30 Jahre alt,
- trug eine grau grüne Wollmütze,
- einen dunklen Anorak,
- halb hohe dunkle Winterschuhe,
- eine dunkle eng anliegende Hose
Die Kriminalpolizei ermittelt zu diesem Sachverhalt und fragt: Wer hat die Geldübergabe am Freitag um 16:00 Uhr beobachten können, oder kann Hinweise zu dem unbekannten Mann geben, der das Geld abholte? Ihre Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel unter der Telefonnummer: 03381 560-0 entgegen. Gerne können Sie auch unser Hinweisformular rechts unter diesem Artikel nutzen.
Freitag, 23.11.2018, 12:00 Uhr – 16:00 Uhr
Im Zusammenhang mit dieser Tat möchte die Polizei folgende Hinweise geben:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben und sich nicht selbst mit Namen vorstellen.
- Antworten Sie auf die Aufforderung „Rate mal wer hier dran ist“ nicht mit den wirklichen Namen oder der Stellung von Verwandten.
- Erfragen Sie Details beim Anrufer, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Informieren Sie sich bei Familienangehörigen und rufen Sie nur die Ihnen bekannten Telefonnummern an.
- Geben Sie keine Einzelheiten zu familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich vom Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn angebliche Verwandte Sie am Telefon um Geld bitten.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald der Anrufer Geld von Ihnen fordert.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Ruft jemand unter der Notrufnummer 110 an, können Sie sicher sein, hier ist ein Trickbetrüger am Werk.
- Auch hier gilt, keine Informationen über Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände herausgeben
- Informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 110), wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.
- Seien Sie auch der Polizei (und anderen unbekannten Personen) gegenüber an der Haustüre misstrauisch und rufen Sie die zuständige Dienststelle oder den Notruf an. Dort kann man den Einsatz bestätigen oder Ihnen Hilfe senden.
Weitere Tipps zum Schutz vor dem Enkeltrick und anderen Formen des Trickbetruges erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de , in den Broschüren "Sicher Leben" und „Sicher zu Hause“ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) sowie bei jeder Polizeidienststelle.