Falsche Großcousine erschwindelt tausende Euro

Überregional

Kategorie
Gesuchte Straftäter
Datum
13.11.2019

Landkreis Potsdam-Mittelmark; Kloster Lehnin; Tatzeit: 24.06.2019

Bereits am frühen Montagmorgen des 24. Juni um 08.00 Uhr begannen die Anrufe einer angeblichen Großcousine bei ihrem vermeintlichen Onkel und ihrer Tante, beide sind bereits über 80 Jahre alt. Die unbekannte Frau, die sich mit Nennung des tatsächlichen Namens der Großcousine in das Vertrauen der beiden Rentner einschleicht, erzählt, gerade einen Verkehrsunfall in Berlin schuldhaft verursacht zu haben. Sie führt aus, dass ihr Arbeitgeber nichts von dem Unfall wissen darf und der Unfallgegner nur mit der Zahlung von 35.000 Euro die Polizei aus dem Spiel lässt. Auch darf niemand, auch nicht die Hausbank der Rentner etwas von dem Unfall erfahren, da sie sonst ihre Arbeit verliert. Der ältere Herr will seiner Verwandten helfen und macht sich auf den Weg zu einer Bank in der Stadt Brandenburg. Er hat zwar bei Weitem nicht die geforderte Summe auf dem Konto, mehrere tausend Euro sind es aber trotzdem. Der Bankangestellte fragt den Rentner sogar nach dem Grund der hohen Barabhebung, dieser lügt jedoch - er wolle sich ein Auto kaufen – und erhält so die geforderten Ersparnisse ausgehändigt. Während seiner Abwesenheit ruft die vermeintliche Großcousine noch mehrfach bei der zu Hause gebliebenen Ehefrau an. Auch der angebliche Unfallgegner, er will Rechtsanwalt sein, meldet sich nun mehrfach und will Druck erzeugen indem er droht, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Er fragt nach weiteren Wertgegenständen und Schmuck, was die Rentner jedoch nicht haben. Am Nachmittag schließlich will die falsche Großcousine das Geld von den beiden älteren Herrschaften abholen, verspricht sogar, es mit einem Kredit und Zinsen zwei Tage später zurückzuzahlen. Plötzlich kann sie jedoch nicht kommen und kündigt einen Mitarbeiter des Rechtsanwaltes an. Dieser stand beim letzten Anruf auch bereits schon im Hof der Rentner. Fast wortlos nahm er den Umschlag mit dem Geld entgegen und verschwand danach wieder. Woher er gekommen ist oder wohin er ging, konnten die Geschädigten später nicht mehr sagen. Auch dauerte es zwei Wochen, bis das Rentnerehepaar sich ihren Kindern anvertraute, die sie zur Polizei begleiteten und eine Anzeige erstatteten. Die Polizei ließ daraufhin ein so genanntes subjektives Portrait von einem Polizeizeichner anfertigen. Dieses zeigt den Abholer des Geldes, einen jungen Mann:

  • Alter ca. 28 Jahre
  • ca. 1,60 m, also auffällig klein
  • vom Aussehen her, vermutlich deutscher Nationalität
  • kurze, dunkle Haare
  • kleiner Schurrbart, dunkel
  • gelbes, kurzärmliges Oberteil
  • lange, dunkle Hose

Die Polizei fragt in diesem Zusammenhang, wer den abgebildeten Mann kennt oder wer ihn bereits schon einmal gesehen hat. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Brandenburg unter 03381-560-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Nachfolgend gibt die Polizei nochmals Hinweise, wie man sich bei derartigen Anrufen verhalten sollte. Wichtig ist, und das hat sich auch in dem vorliegenden Fall gezeigt, dass jüngere Angehörige ihren Eltern, Tanten, Omas und Opas immer wieder erklären, welche Vielzahl an Betrugsmaschen es per Telefon und neuerdings auch per Skype gibt. Im Zweifelsfall sollte niemals Geld an Fremde gegeben werden und beim geringsten Verdacht die Polizei und die nächsten Angehörigen von dem Anruf informiert werden.

Sich niemals auf solche oder ähnliche telefonische Auskunftsbegehren, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer, einlassen. Die Polizei würde Bürger niemals am Telefon auffordern Ihre finanzielle Situation zu schildern, oder Geldverstecke zu verraten.

Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat und rufen Sie anschließend Ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten, im Telefonbuch eingetragenen Telefonnummer oder die 110 an.

Verhaltensweisen im Überblick:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen.
  • Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
  • Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer nicht mit Namen melden, wenn Sie sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
  • Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers.
  • Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.

    Die erreichen sie unter der Nummer 110!

  • Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden? Zeigen Sie die Tat unbedingt an. Dies kann helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
  • Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zu Hause, sondern in der Bank oder einem Schließfach auf.

Weitere Hinweise finden Sie unter anderem auch im Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg unter https://polizei.brandenburg.de/liste/informationen-rund-um-das-thema-betrug/416294

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