Fahrradcodierung.jpg Durch das Polizeirevier Luckenwalde wird am Donnerstag, 16.05.2024, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr eine Fahrradcodier-Aktion stattfinden. Diese wird auf dem Gelände der Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule (Ludwig-Jahn-Straße 27, 14943 Luckenwalde) im Rahmen des „Stadtradelns“, durchgeführt.
Folgendes ist als Voraussetzung für eine Codierung erforderlich/zu beachten:
- ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ein Eigentumsnachweis (z.B. eine Rechnung oder ein Kaufvertrag)
- Minderjährige können ihre Fahrräder ausschließlich im Beisein der Eltern, oder mit deren schriftlicher Einverständniserklärung codieren lassen!
- Zeit, die Codierung eines Fahrrads nimmt mehrere Minuten in Anspruch
Falls Sie eine größere Anzahl Fahrräder codieren lassen wollen, melden Sie sich bitte vorab, unter der Angabe Ihrer Kontaktdaten, über die E-Mail-Adresse: repolw.pitf@polizei.brandenburg.de
Bei weiteren Fragen können Sie sich ebenfalls an das oben genannte E-Mail-Postfach wenden.
Was ist eine Fahrradcodierung?
Bei der Gravurcodierung wird der Code 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens graviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion.
Der aufgetragene Code setzt sich aus dem Landkreis, sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes zusammen und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.
Durch den Code ist es der Polizei möglich die Eigentümer*innen zu ermitteln und somit das Fahrrad an rechtmäßige Personen zurück zu führen. Die Codierung Ihres Fahrrads besitzt einen präventiven Charakter. Die Sicherung vor Wegnahme durch ein geeignetes Schloss ist weiterhin unabdingbar.
Hinweis:
Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall codiert werden. Auch eine Codierung von Holz- oder Bambusrahmen ist nicht möglich.