In dringendenFällen!
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Übergeordnete Dienststelle:
ZuständigkeitStadt Prenzlau
ZuständigkeitGemeinde Boitzenburger Land - mit den Ortsteilen Berkholz, Boitzenburg, Buchenhain, Funkenhagen, Hardenbeck, Haßleben, Jakobshagen, Klaushagen, Warthe, Wichmannsdorf
ZuständigkeitAmt Gramzow mit den Gemeinden Gramzow, Grünow, Oberuckersee, Randowtal, Uckerfelde, Zichow
ZuständigkeitGemeinde Nordwestuckermark - mit den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark, Weggun
Zuständigkeit
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