Informationspflichten bei Beschwerden und Anträgen

nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Tags
Datenschutz
Informationen
Rechtliches
Datum
14.02.2022

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 und 14 DSGVO) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und Anträgen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Das Polizeipräsidium (im Folgenden: „die Polizei“) verarbeitet personenbezogene Daten in Verbindung mit Ihrer Beschwerde bzw. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht an das Polizeipräsidium. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Polizei Sie nachstehend gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen Zwecken informieren.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Polizeipräsidium

Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:

 

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)

Polizeipräsidium                                                                                                             Behördenstab Stabsbereich Recht                                                                                                                   

Kaiser-Friedrich-Str.  143 14469  Potsdam

Telefon: 0331 5686-775 Fax: 0331-283-3509

E-Mail: Stab4Recht.pp@polizei.brandenburg.de

 

2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung / Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Die Polizei speichert Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung/Bearbeitung

  • eines Beschwerdeverfahrens bzw.
  • eines Auskunftsantrages nach dem AIG.

Ihre Daten werden dabei solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung bzw. Abwicklung des Verfahrens erforderlich ist. Im Regelfall werden Ihre personenbezogenen Daten spätestens nach 5 Jahren gelöscht.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nicht vorgesehen. Sollte dies jedoch für die weitere Bearbeitung Ihres Begehrens erforderlich sein, ist eine Weitergabe im Falle berechtigter Interessen rechtmäßig (Art. 6 DSGVO).

4. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

5. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (hier: Ministerium des Innern und für Kommunales, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Deutschland

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

 

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium Land Brandenburg

Adresse:
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

E-Mail:
praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon*: 0331 2835 0331
Fax: 0331 283-3039

*Anrufe zum Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen.
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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