Führerschein-Tausch und HU-Plaketten

Änderungen 2023 


Autofahrer müssen sich ab 2023 auf viele Neuerungen einstellen. Vom Führerscheinumtausch, der in die nächste Jahrgangs-Runde geht, bis zur Hauptuntersuchung der TÜV-Plakette. Welche neuen und weiterführenden Bestimmungen Fahrzeughalter und Führerscheinbesitzer kennen sollten, sehen Sie hier im Überblick:

Führerschein schon umgetauscht?

Wer noch im Besitz eines Papier- oder Scheckkartenführerscheins ist, muss diesen in ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Dabei haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 nicht mehr viel Zeit. Ihre rosafarbenen, bzw. grauen Führerscheine müssen sie bis spätestens 19. Januar 2023 in fälschungssichere Exemplare umtauschten. Insgesamt sind über 40 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) und Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) betroffen. Der Umtauschprozess soll bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

 

Geburtsjahr

Stichtag für Führerscheinumtausch

bis 1952

19. Januar 2033

1953 – 1958

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Januar 2023

1965 – 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

   

Quelle: ADAC

 

Die Farbe der TÜV-Plakette ändert sich

Ein Blick aufs Nummernschild kann vor hohen Bußgeldern schützen. Wer eine rosafarbene „TÜV“-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orangefarbene Prüfplakette. Die nächste Hauptuntersuchung steht damit 2025 an.

Verpasst man den Zeitpunkt, kann es teuer werden. Ist man mehr als zwei Monate in Verzug, fallen 15 Euro Bußgeld an. Bei zwei bis acht Monaten sind es schon 25 Euro. Wer es auch nach acht Monaten nicht schafft, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Neu zugelassene E-Autos, Pkw und Wohnmobile bekommen für drei Jahre eine blaue Plakette.

 

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