Diebstahlschutz durch künstliche DNA

Einsatz der künstlichen DNA eine Chance zur Überführung von Tätern?

Datum
26.06.2015

Potenziell ist jeder von uns gefährdet, Opfer eines Diebstahls zu werden. Wer bereits polizeiliche Tipps zum Schutz des Eigentums umsetzt, stärkt sein Sicherheitsgefühl. Mit der künstlichen DNA kann er zusätzlich die bewährten Methoden ergänzen und sich vor den Einbrechern noch effektiver schützen.

 „Künstliche DNA“ -  Was ist das?

Die sogenannte künstliche DNA ist eine synthetisch hergestellte Flüssigkeit, welche aufgrund ihrer Eigenschaften in der Kriminalprävention als eine Variante zur Bekämpfung von Eigentumskriminalität verwendet werden kann. Es handelt sich um eine Markierungsflüssigkeit, die -ähnlich einem Lack- auf  Wertsachen aufgebracht wird und dem Diebstahlsschutz dienen soll. Die Markierung ist mit  bloßem Auge kaum wahrnehmbar. Sie fluoresziert jedoch, wenn sie mit UV-Licht angeleuchtet wird.

Die durchsichtige Markierungsflüssigkeit enthält künstlich hergestellte Substanzen, welche, wie bei biologischer DNA, die Einzigartigkeit jeder Charge sicherstellt. Das bedeutet, jede synthetisch hergestellte DNA-Flüssigkeit enthält einen einzigartigen DNA-Code, welcher eindeutig nur einem Anwender zugeordnet werden kann. Zusätzlich zum DNA-Code ist diese Flüssigkeit mit etlichen mikroskopisch kleinen Kunststoffplättchen versehen. Auf diesen Mikropartikeln ist, analog zur Flüssigkeit, der einmalige Zifferncode eingraviert, welcher mit Hilfe eines Mikroskops sichtbar und lesbar gemacht werden kann. Sowohl über den Code der Markierungsflüssigkeit als auch über den eingravierten Code der Mikropartikel ist eine Zuordnung des markierten Gegenstandes zum Eigentümer möglich. “Ihre” Codes auf den Micro-Namensschildchen und die Merkmale der Flüssigkeit verknüpft der Hersteller mit Ihrem Namen und Adresse in seiner Datenbank. Auf diese Datenbank haben Zugriff nur Sie als Eigentümer und die Polizei.

 

Was bringt die Markierung?

Die Markierung kann an sich schon eine abschreckende Wirkung haben. Der Täter muss damit rechnen, dass anhand der Kennzeichnung erkannt wird, dass es sich um gestohlenes Eigentum handelt. So ist über den DNA-Code bzw. die „Microdots“ für die Polizei die Zuordnung eines markierten Gegenstandes zu seinem rechtmäßigen Eigentümer möglich. Die Täter und der Tatort können dadurch direkt in Beziehung gebracht werden. Das Entdeckungsrisiko einer Straftat erhöht sich. Darüber hinaus kann die Methode das allgemeine Sicherheitsgefühl erhöhen und potentielle Straftäter verunsichern.

 

Verbreitung der Methode

Nach Bremen ist Brandenburg das zweite Bundesland in Deutschland, in dem künstliche DNA im Kampf gegen Diebstahl Anwendung findet. Das erste Projekt startete in 2011 in Frankfurt (Oder) und wird mittlerweile auch in Städten Schwedt / Oder; Eisenhüttenstadt; Prenzlau, Cottbus und Kleinmachnow durchgeführt. Während in Deutschland bisher nur auf diese Erfahrungen zurückgegriffen werden kann, gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte aus den Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden, wo die Methode der künstlichen DNA seit einigen Jahren verwendet und verbreitet wird.

 

 

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