Datenschutzerklärung für die Website der Polizei des Landes Brandenburg www.polizei.brandenburg.de (Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg)
Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir, die Polizei des Landes Brandenburg (siehe Gliederungspunkt A), Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Bürgerportals der Polizei des Landes Brandenburg, wenn Sie:
B. das Bürgerportal der Polizei Brandenburg lesend besuchen,
C. außerhalb der Onlineanzeige mit der Polizei Brandenburg in Kontakt treten,
D. mit einer Onlineanzeige oder einem polizeilichen Hinweis mit der Polizei Brandenburg in Kontakt treten,
E. ein Blitzerfoto einsehen,
F. einen Benutzer-Account anlegen und nutzen,
G. andere Angebote des Bürgerportals der Polizei Brandenburg nutzen,
H. ihre datenschutzrechtlichen Rechte gegenüber der Polizei Brandenburg geltend machen möchten.
Informationen, wie die Polizei Brandenburg außerhalb des Besuchs dieser Website personenbezogene Daten verarbeitet, erhalten Sie hier.
A. Wer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bürgerportal der Polizei Brandenburg?
Das Bürgerportal der Polizei Brandenburg wird gemäß Art 26 Datenschutzgrundverordnung in gemeinsamer Verantwortlichkeit durch das Polizeipräsidium, den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg und die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg betrieben – im Folgenden „die Polizei Brandenburg“. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Einzelfall nur von einer dieser Stellen verantwortet wird, zum Beispiel bei der Onlineanzeige durch das Polizeipräsidium, erfolgt an der entsprechenden Stelle in dieser Datenschutzerklärung ein Hinweis für Sie. Die Verantwortlichen und ihre Datenschutzbeauftragten sind wie folgt erreichbar:
Polizeipräsidium
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:
Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)
Polizeipräsidium
Behördenstab, Stabsbereich Recht
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Telefon: 0331 5686-775
Fax: 0331-283-3509
E-Mail: Datenschutz.pp@polizei.brandenburg.de
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Vertreten durch die/den Direktor/in
Am Baruther Tor 2
15806 Zossen OT Wünsdorf
Tel.: 033702 91-0
E-Mail: pressestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
Datenschutzbeauftragte/r des Zentraldienstes:
Tel.: 033702 91-482
Email: Datenschutzbeauftragter.ZDPol@polizei.brandenburg.de
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Vertreten durch den Präsidenten
Bernauer Straße 146
16515 Oranienburg
Tel.: 03301 850-01
E-Mail: kontakt@fhpolbb.de
Datenschutzbeauftragter der Hochschule:
Tel.: 03301 850-2027
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hpolbb.de
Die technische Infrastruktur des Bürgerportals der Polizei Brandenburg befindet sich in einem Sondernetz der Landesverwaltung, das vom Brandenburgischen IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Bei der Bereitstellung dieser Infrastruktur tritt der Brandenburgische IT-Dienstleister gemäß § 2 Absatz 2-5 eID- und IT-Basiskomponentenverordnung als mit der Polizei des Landes Brandenburg gemeinsam verantwortliche Stelle i.S.v. Artikel 4 Nummer 7 Datenschutzgrundverordnung auf (wo dies nicht der Fall ist, weist diese Datenschutzerklärung ausdrücklich darauf hin):
Brandenburgischer IT-Dienstleister
vertreten durch:
Erster Geschäftsführer
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Telefon: 0331 39-0
poststelle@zit-bb.brandenburg.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Brandenburgischem IT-Dienstleister
Telefon: 0331/39-9001
E-Mail: zit-bb-oeffentlichkeitsarbeit@zit-bb.brandenburg.de
B. Welche personenbezogenen Daten des Nutzers werden beim lesenden Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg verarbeitet?
Der lesende Zugriff auf das Bürgerportal umfasst die Nutzung der informativen Angebote des Bürgerportals. Bei jedem Aufruf des Bürgerportals der Polizei Brandenburg werden die unter diesem Punkt genannten personenbezogenen Daten verarbeitet. Bei Nutzung der Funktionen des Bürgerportals gemäß Punkt C bis G kommen die dort genannten Datenverarbeitungen zusätzlich zu den unter diesem Punkt genannten Datenverarbeitungen hinzu.
1. Technische Datenverarbeitung zur Bereitstellung des Bürgerportals durch die Polizei Brandenburg
Damit die Polizei Brandenburg diese Website an Sie ausliefern kann, muss der Server, auf dem das Bürgerportal der Polizei Brandenburg betrieben wird, für den Moment der Auslieferung der Website aus technischen Gründen Ihre IP-Adresse, Angaben zum verwendeten Browser und Betriebssystem, den Zeitpunkt des Zugriffs, angesteuerte Unterseiten und vergleichbare Informationen verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt im Auftrag der Polizei des Landes Brandenburg durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe b, f Datenschutzgrundverordnung, § 15 Abs. 1 Telemediengesetz. Eine Speicherung der IP-Adresse durch die Polizei Brandenburg bzw. im Auftrag der Polizei Brandenburg findet beim lesenden Zugriff nicht statt.
2. Datenverarbeitungen durch Cookies beim Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei Brandenburg durch die Polizei Brandenburg
Wir verwenden auf unserer Website beim Zugriff Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und ein aus Buchstaben und Nummern zufällig generiertes Identifizierungszeichen enthalten. Wir verwenden diese sog. Cookie-ID nicht, um Sie zu identifizieren, und führen sie auch nicht mit anderen personenbezogenen Daten wie IP-Adressen zusammen.
Wir verwenden beim lesenden Zugriff zwei sogenannte funktionale, d.h. für den Besuch der Webseite technisch erforderliche Cookies. Beide Cookies sind sogenannte Session-Cookies und werden mit dem Verlassen des Bürgerportals der Polizei Brandenburg wieder gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung.
- Das erste Session-Cookie macht es möglich, den Nutzer während der Browsersession im Bürgerportal der Polizei wiederzuerkennen.
- Das zweite Session-Cookie speichert die Information, dass Sie den Cookie-Hinweis bestätigt haben, so dass der Hinweis nicht erneut auftaucht, wenn Sie sich weiter auf unser Seite bewegen.
3. Speicherung der IP-Adresse durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister beim lesenden Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei Brandenburg
Unsere Website befindet sich in einem Sondernetz der Landesverwaltung, das vom Brandenburgischen IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie durch den Aufruf unserer Website in das Landesverwaltungsnetz eintreten, erhebt und speichert der Brandenburgische IT-Dienstleister ihre IP-Adresse und weitere Protokolldaten aufgrund seines gesetzlichen Auftrages aus §§ 11, 16 Brandenburgisches E-Government-Gesetz und in eigener Verantwortlichkeit. Sie können sich über diese Verarbeitung Ihrer Daten genauer hier informieren.
C. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit uns über das Bürgerportal der Polizei Brandenburg außerhalb der Onlineanzeige in Kontakt treten möchten?
Das Bürgerportal der Polizei Brandenburg bietet dem Nutzer außerhalb der Onlineanzeige verschiedene Kontaktformulare. Wenn Sie mit den nachfolgend genannten Formularen Anfragen an die Polizei Brandenburg richten, erhebt die Polizei Brandenburg zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum sowie Telefonnummer und E-Mailadresse. Zusätzlich erhebt die Polizei Brandenburg bei der Nutzung der genannten Formulare (außer Beantragung Kampfmittelfreiheitsbescheinigung) Ihre IP-Adresse. Ihre Daten und Ihre konkrete Anfrage werden dann in unserem Vorgangssystem abgelegt, um Ihr Anliegen zügig bearbeiten zu können. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Angebots dienen diese Daten auch dazu, erforderlichenfalls die Verfolgung des Missbrauchs sicherstellen zu können. Wenn Ihre Anfrage bearbeitet ist, löschen wir Ihre Daten vollständig; Ihre IP-Adresse wird nach 7 Wochen aus unserem System gelöscht.
Sollten wir bei der Bearbeitung feststellen, dass Ihre Anfrage mit den nachfolgend genannten Formularen Informationen enthält, die der polizeilichen Aufgabenerfüllung zur Straftatenverfolgung, Straftatenverhütung oder Gefahrenabwehr dienen, verarbeiten wir Ihre Daten zu diesen Zwecken weiter. Zu diesen Zwecken ist es auch möglich, Ihre IP-Adresse über die generelle Speicherdauer von 7 Wochen hinaus weiterzuverarbeiten und zu speichern, d.h. bis zur Erledigung des polizeilichen Vorganges.
Formular „Kontaktaufnahme“
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung / Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Ihre Daten werden zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben. „Kontakt aufnehmen“ bietet die Möglichkeit, allgemeine Anfragen an die Polizei zu stellen, die nicht durch andere auf der Website zugänglichen Angebote (wie etwa „Strafanzeige erstatten“, zu Fahndungen „Hinweise geben“, „Versammlung anmelden“ oder „Antragsformulare Waffenrecht“) abgedeckt sind. In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen der gemeinsam Verantwortlichen an der zielgerichteten Bearbeitung der Eingabe verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung). Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Polizei so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage erforderlich ist.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, Drittlands-Übermittlungen: Ihre Kontaktanfrage geht zunächst beim Polizeipräsidium ein und wird dann dem jeweiligen Verantwortlichen zugeordnet. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlichenfalls weitergegeben an:
- Polizeipräsidium: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bereich Recht,
- Hochschule: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Zentraldienst der Polizei, Landeswebredaktion
Im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten auch vom Brandenburgischem IT-Dienstleister verarbeitet.
Formular „Problem melden“
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Ihre Daten werden zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben. „Hilfe zur Internetwache/Problem melden“ bietet die Möglichkeit, die Polizei auf Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten des Internetangebots hinzuweisen und Hilfe im Umgang mit dem Internetportal zu erbitten. In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses der Polizei des Landes Brandenburg an der Optimierung des Webangebots verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung). Ihre Daten werden nach der Erhebung durch den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage erforderlich ist. In der Regel übersteigt dies nicht den Zeitrahmen von sechs Wochen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Zur Problembehebung sowie im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre Daten weitergegeben an:
- Zentraldienst der Polizei Brandenburg, Landeswebredaktion
- Brandenburgischer IT-Dienstleister
Formular „Versammlung anmelden“
Das Polizeipräsidium verarbeitet als Versammlungsbehörde personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Versammlungen. Das Polizeipräsidium ist für diese Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung/Dauer der Speicherung personenbezogenen Daten: Gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz müssen Versammlungen und Aufzüge bei der Polizei angemeldet werden. Die Polizei darf in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten des Versammlungsleiters erheben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 2 ZustVO Versammlungsgesetz und § 14 Versammlungsgesetz) und nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 Strafgesetzbuch i.V.m. §§ 24-26 Versammlungsgesetz für mindestens 3 Jahre speichern.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
- Die Polizei kann und muss teilweise im Zuge von Versammlungsdurchführungen, soweit dies zu ihrer eigenen Aufgabenerfüllung oder zur Aufgabenerfüllung anderer Behörden erforderlich ist, personenbezogene Daten an andere Stellen weitergeben, insbesondere an Kommunen und kommunale/öffentliche Einrichtungen.
- Außerdem verarbeitet der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg hierbei personenbezogene Daten im Auftrag der Polizei Brandenburg.
- Der Brandenburgische IT-Dienstleister verarbeitet hierbei Daten zur Erbringung von Administrations- und Serverdienstleitungen.
Formular „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhebt als verantwortliche Stelle ihre Daten zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage. „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“ bietet die Möglichkeit, die Überprüfung eines Grund- oder Flurstücks bzw. eines Bauvorhabens auf konkrete Kampfmittelbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst zu beantragen. In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. Brandenburgische Bauordnung, Verwaltungsvorschrift Brandenburger Bauordnung, sowie Erlasse des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: Anträge auf Überprüfung eine Kampfmittelbelastung – Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994; Verfahren bei Baugenehmigungen in mit Kampfmitteln belasteten Gebieten Erlass vom 26.August 1997 und Erlass vom 4.Oktober 1999). Eine Anonymisierung aller personenbezogenen Daten im Fachinformationssystem erfolgt automatisiert bei Beendigung des Vorganges, i.d.R. innerhalb von drei Monaten. Sofern Kampfmittelräummaßnahmen für den beantragten Bereich tatsächlich erforderlich sind, wird die Anonymisierung der Daten nach erfolgtem Räumstellenabschluss und der Dokumentenarchivierung realisiert, spätestens jedoch nach zwei Jahren.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Zentraldienst der Polizei Brandenburg erfolgt zum Bereich Verwaltung/Haushalt zur Erstellung eines Gebührenbescheides mit entsprechender Zahlungsabwicklung.
- Eine Übermittlung des Namens und der telefonischen Erreichbarkeit des Antragstellers sowie Informationen zum beantragten Grund- bzw. Flurstück an externe - vom Kampfmittelbergungsdienst beauftragte - Kampfmittelräumfirmen erfolgt nur, wenn Kampfmittelräummaßnahmen auf dem Grundstück des Antragstellers erforderlich sind, deren Absuche seitens des Kampfmittelbergungsdienst geplant und finanziert wird und der Antragsteller dieser Maßnahme zugestimmt hat.
- Zu Zwecken der Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an den Brandenburgischen IT-Dienstleister.
Formular „Lob oder Kritik aussprechen“
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Ihre Daten werden zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben. „Lob aussprechen“ und „Beschwerde mitteilen“ bieten die Möglichkeit mitzuteilen, ob und wann Sie mit der Arbeit der Polizei zufrieden bzw. unzufrieden waren oder einem Mitarbeiter danken wollen. In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und die den Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 5 Abs.1 Brandenburg Datenschutzgesetz) verarbeitet. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Polizei so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage erforderlich ist.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, Drittlands-Übermittlungen: Ihre Mitteilung geht zunächst beim Polizeipräsidium ein und wird dann dem jeweiligen Verantwortlichen zugeordnet. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage weitergegeben an:
- Polizeipräsidium: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bereiche Personal (Stabsbereich 3) oder Recht (Stabsbereich 4),
- Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Präsidialbereich 1) oder Dezernat Personal,
- Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Landeswebredaktion oder Personal,
- Zu Zwecken der Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an den Brandenburger IT-Dienstleister.
Formular „Orchester anfragen“
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Das Polizeipräsidium als verantwortliche Stelle erhebt personenbezogene Daten im Rahmen der Anfrage und Buchung des Brandenburgischen Polizeiorchesters zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung. Diese werden so lange aufgehoben, wie es für die Vertragsabwicklung und aus haushälterischen Gründen notwendig ist, regelmäßig nicht länger als 10 Jahre.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Daten, die zu vertraglichen Zwecken erhoben worden, an externe Stellen weitergegeben. Zu Zwecken von Administrations- und Serverdienstleistungen werden ihre Daten weitergeben an:
- Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Landeswebredaktion, im Rahmen einer Auftragsverarbeitung
- Brandenburger IT-Dienstleister
D. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit dem Bürgerportal der Polizei Brandenburg eine Strafanzeige erstatten (Onlineanzeige) oder der Polizei Brandenburg einen Hinweis geben?
Sie können das Polizeipräsidium als zuständige Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde über drei Sonderformulare kontaktieren. Über die Punkt B genannten Datenverarbeitungen hinaus erfolgen mit den Formularen der Onlineanzeige die nachfolgend genannten Datenverarbeitungen auf der Grundlage der Strafprozessordnung und des Brandenburgischen Polizeirechts; sie richten sich nicht nach der Datenschutzgrundverordnung. Datenschutzrechtlich verantwortlich nach § 500 Strafprozessordnung i.V.m. §§ 45, 46 Nr. 7 Bundesdatenschutzgesetz bzw. §§ 1, 2 Nr. 7 Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz ist das Polizeipräsidium.
Formular „Onlineanzeige/Strafanzeige erstatten“ und Formular „Hinweis geben“
Wenn Sie online eine Strafanzeige erstatten, erheben wir zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Telefonnummer und E-Mailadresse. Bei Strafanzeigen mit dem Formular „Straftaten rund um das Kraftfahrzeug“ erheben wir zudem Daten des PKW (u.a. Kennzeichen, Fahrzeugident-Nummer, Versicherung). Die Online-Anzeige wird dann in unser Vorgangsbearbeitungssystem weitergeleitet, dort abgelegt und bearbeitet. Die IP-Adresse wird im Bürgerportal abgelegt. Dies geschieht auf der Grundlage von § 158 StPO. Ihre Daten werden bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gespeichert (siehe dazu im Einzelnen § 39 Brandenburgisches Polizeigesetz). Ihre IP-Adresse wird in der Regel nach 7 Wochen aus dem Bürgerportal gelöscht. Es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, Ihre Anzeige auch vor Ort in einer Polizeidienststelle abzugeben.
Wenn Sie der Polizei sonstige Hinweise zu möglicherweise strafbarem Verhalten, Beobachtungen oder Gefahrensituationen geben möchten, können Sie dies über das Formular „Hinweis geben“ tun. Hierzu erheben wir zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse. Der Hinweis wird dann in unser Vorgangsbearbeitungssystem weitergeleitet, dort abgelegt und bearbeitet. Ihre IP-Adresse wird im Bürgerportal abgelegt. Dies geschieht auf der Grundlage von § 163 Strafprozessordnung bzw. § 30 Abs.1 Brandenburgisches Polizeigesetz. Ihre Daten werden, sofern diese für ein Ermittlungsverfahren relevant sind, bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gespeichert. Ihre IP-Adresse wird in der Regel nach 7 Wochen aus dem Bürgerportal gelöscht.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Übermittlung von Daten zu Ordnungswidrigkeiten an die Zentrale Bußgeldstelle des Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg.
- Übermittlung von Daten zu strafbaren Handlungen an die Staatsanwaltschaft.
- Weitergabe von Verfahrensdaten zu Verkehrsunfällen bei Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen von Beteiligten, Rechtsanwälten und Versicherungen.
- Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung an das zuständige Jugendamt.
- Im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg sowie vom Brandenburgischem IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter verarbeitet.
Formular „anonyme Onlineanzeige Wirtschaftskriminalität und Korruption“
Wenn Sie uns anonym Hinweise zu Wirtschafts- und Amtskriminalität geben möchten, können Sie das Formular Korruption/Straftaten im Amt nutzen. Hierbei erheben und speichern wir keinerlei personenbezogene Daten von Ihnen, wenn Sie diese nicht freiwillig angeben. Soweit Sie bei der Nutzung der anonymen Onlineanzeige Wirtschaftskriminalität und Korruption personenbezogene Daten angeben, verarbeiten wir diese auf der Grundlage von §§ 158, 163 Strafprozessordnung. Ein Widerrufsrecht kommt Ihnen in diesem Fall nicht mehr zu.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Soweit Sie personenbezogene Daten angeben, werden diese durch den Zentraldienst der Polizei sowie den Brandenburgischen IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter zu Zwecken von Administrations- und Serverdienstleistungen verarbeitet.
- Siehe im Übrigen unter A.3.
E. Welche personenbezogenen Daten werden bei der Einsicht von Blitzerfotos im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
Nutzer haben im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg die Möglichkeit, Ihr Blitzerfoto im Bürgerportal der Polizei Brandenburg einzusehen. Dazu stellt die Polizei Brandenburg Zugangsdaten zur Verfügung, die in unserem Vorgangsbearbeitungssystem mit den Halterdaten Ihres Kraftfahrzeuges verknüpft sind. Auch diese Datenverarbeitung richtet sich nach polizeispezifischem Datenschutzrecht, §§ 45 Ordnungswidrigkeitengesetz, 500 Strafprozessordnung, Teil III Bundesdatenschutzgesetz. Verantwortlich für die damit verbundenen Datenverarbeitungen ist allein der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg.
Wir verarbeiten über die im Punkt B genannten Datenverarbeitungen hinaus die o.g. Zugangsdaten sowie die Angaben, die Sie zur Fahrereigenschaft machen, um das Anhörungsverfahren gem. § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz durchführen zu können. Ihre Daten werden 4 bis 60 Monate, je nach Schwere des Verstoßes und Höhe des verhängten Bußgeldes (vgl. § 85 OWiG), nach Abschluss des Bußgeldverfahrens gelöscht.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten vom Brandenburgischem IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter verarbeitet.
F. Welche personenbezogenen Daten werden beim Anlegen eines Benutzer-Accounts im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
Wenn Sie das Bürgerportal der Polizei Brandenburg wiederholt verwenden möchten, um die Online-Services der Polizei Brandenburg zu nutzen, können Sie einen persönlichen Benutzer-Account anlegen. In diesem Fall verarbeiten wir über die unter Punkt B genannten Datenverarbeitungen hinaus die nachfolgend genannten Daten.
- Accountdaten
Hierzu erheben und speichern wir zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum sowie Telefonnummer und E-Mailadresse, sowie das von Ihnen gewählte Passwort, um den Service zur Verfügung stellen zu können. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchst. b Datenschutzgrundverordnung. Wir speichern diese Daten so lange, wie aktive Vorgänge in dem Benutzerkonto liegen. Wenn kein aktiver Vorgang mehr in dem Benutzerkonto enthalten ist und das Benutzerkonto ein Jahr inaktiv war, wird das Benutzerkonto automatisch gelöscht.
- Datenverarbeitungen durch Cookies bei der Nutzung des Benutzer-Accounts des Bürgerportals der Polizei Brandenburg
Wenn Sie sich einen Benutzer-Account anlegen und diesen nutzen, ist hierbei ein weiteres funktionales Cookie aktiv. Dieses Cookie sorgt dafür, dass Sie während der im Benutzer-Account angemeldeten Browsersession wiedererkannt werden. Hierbei handelt es sich um ein funktionales Cookie, welches nach jedem Verlassen des Benutzer-Accounts wieder gelöscht wird. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs.1 Buchst. f Datenschutzgrundverordnung.
G. Welche personenbezogenen Daten werden bei der Nutzung anderer Services im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
Im Bürgerportal der Polizei Brandenburg stehen Ihnen auch die Kanäle der sozialen Medien des Polizeipräsidiums zur Nutzung zur Verfügung. Bei der Nutzung dieses Angebotes erfolgen über Punkt B hinaus nachfolgend genannte Datenverarbeitungen.
Die Social-Media-Accounts des Polizeipräsidiums sind mit einem sog. Plug-In im Bürgerportal der Polizei Brandenburg eingebunden. Da hierbei von den Social-Media-Anbietern personenbezogenen Daten über Cookies und andere Tracking-Tools verarbeitet werden, haben wir die Einbindung als sogenannte Zwei-Klick-Lösung vorgenommen. Erst wenn Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Social-Media-Anbieter aktiv zustimmen und auf die von uns dafür installierte Vorschalt-Seite klicken, wird eine Verbindung zu den Servern des jeweiligen Anbieters hergestellt. Dazu werden (wie unter B.1 dargestellt) aus technischen Gründen Ihre IP-Adresse, Angaben zum verwendeten Browser und Betriebssystem, den Zeitpunkt des Zugriffs, angesteuerte Unterseiten und vergleichbare Informationen verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung.
Durch einen zweiten Klick in den Social-Media-Inhalt gelangen Sie direkt in den Social-Media-Account des Polizeipräsidiums und damit auf die jeweilige Plattform. Hier können Sie Ihre Einwilligung zum Tracking durch den jeweiligen Social Media Anbieter erteilen. Wie die Anbieter Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.
H. Betroffenenrechte
Als zentrale Anlaufstelle für die Geltendmachung Ihrer Rechte steht Ihnen das Polizeipräsidium, die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg sowie der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg unter den o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 Datenschutzgrundverordnung). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 Datenschutzgrundverordnung). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Datenschutzgrundverordnung).
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Tel.: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen. Hinweis: Der Auftragsdatenverarbeiter ist der Brandenburgische IT-Dienstleister.