Zwei Handtaschen geraubt

Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder)

Kategorie
Kriminalität
Tags
Gewalt
Datum
02.03.2020

Zwei Frauen wurden am Abend des 01.03.2020 Opfer von Handtaschenraub

So war eine 80-Jährige, gegen 19:00 Uhr, zu Fuß in der Ziegelstraße unterwegs gewesen, als ein unbekannter Mann ihr von hinten kommend die Handtasche entriss. Nach ersten Erkenntnissen flüchtete der Täter dann über einen Hausdurchgang in die Berliner Straße. Bei der Fahndung nach dem Täter fanden Polizisten die Handtasche der Frau und stellten sie sicher. Die Frau blieb unverletzt. Der entstandene Schaden beträgt ca. 20 Euro.

Ein zweiter, ähnlich gelagerter Sachverhalt ereignete sich wenig später, gegen 20:40 Uhr, auf dem Brunnenplatz. Auch hier war es ein männlicher Täter, der von hinten an die Frau herantrat, um ihr die Handtasche zu entreißen. Die Fahndung nach dem Räuber, auch mit Hilfe eines Fährtenhundes, führte nicht auf die Spur des Mannes. Jedoch fanden die Polizisten die Handtasche der 17-Jährigen. Der der Frau entstandene Schaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.

 

PRÄVENTIONSHINWEISE - Handtaschenraub

Weiterhin gibt die Polizei folgende Präventionshinweise:

(angelehnt an das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Möglichst ganz auf Handtasche verzichten, dafür Brustbeutel oder Gürteltasche nehmen.

Wenigstens Geld, Schlüssel und Papiere - möglichst auch Schecks, Kreditkarten und Handy - nicht in der Handtasche, sondern auf verschlossene Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Körper tragen.

Tasche verschlossen unter den Arm klemmen, auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite tragen.

Nicht um die Tasche kämpfen und nicht festhalten, wenn Räuber sie entreißen wollen — Verletzungsgefahr durch Stürze, Gewaltanwendung oder Mitschleifen.

KEINE Gegenwehr in aussichtsloser Situation, Täterforderung unter Waffendrohung befolgen — Sachwerte sind ersetzbar, meist auch versichert (Verbundene Hausratversicherung).

Gruppen bieten Schutz: Nachbarn, Freunde oder Verwandte zu Besorgungen (Post, Bank, Sparkasse) um Begleitung bitten.

Auf Beobachter oder Verfolger achten, belebte Gegenden mit Passanten und Geschäften suchen, unbelebte Abkürzungen meiden.

Beim Abheben von Geld für separate Auszahlung sorgen, Geld nicht in der Öffentlichkeit nachzählen.

Bargeld möglichst nur an Geldautomaten mit „Schleuse“ (Zugang für nur jeweils einen Kunden) abheben.

Die Post bringt Postbankkundinnen und -kunden regelmäßige Geldzahlungen auf Antrag gegen Gebühren ins Haus.

Wer durch eine vorsätzliche Gewalttat gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgungsansprüche geltend machen. Die Versorgungsämter und Opferhilfeeinrichtungen wie der „WEISSE RING“ informieren über diese Möglichkeiten.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Ost
Pressestelle

Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 561-2020
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
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