Zwei Autofahrer rasten aus

Sonntag, 04. November 2018, 18:10 Uhr

Stadt Brandenburg an der Havel, Altstadt, Plauer Landstraße  -  Magdeburger Landstraße

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Kriminalität
Datum
05.11.2018

Nach derzeitigen Erkenntnissen kam es am Sonntagabend, auf dem Weg in die Brandenburger Innenstadt zwischen zwei Autofahrern der Havelstadt zu wechselseitigen Nötigungen im Straßenverkehr, die für einen der Beiden letztlich im Krankenhaus endete. Zuvor soll ein 50-jähriger VW-Fahrer in der Plauer Landstraße einem 30-Jährigen Mercedes-Fahrer sehr dicht aufgefahren sein und diesem später in der Magdeburger Landstraße auch so ausgebremst haben, dass es wohl fast zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge gekommen war. Daraufhin soll der Mercedes-Fahrer versucht haben den VW von der Fahrbahn abzudrängen, wobei es wohl ebenfalls fast zu Zusammenstößen beider Fahrzeuge gekommen war. Als beide Fahrzeuge dann an der roten Ampel zur Friedrich-Franz-Straße stoppen mussten, stieg der VW-Fahrer aus. Er gab an, den Mercedes-Fahrer zur Rede stellen zu wollen. Dazu soll er offenbar die Fahrertür des Mercedes aufgemacht und dessen Fahrer am Oberarm ergriffen haben. Dieser äußerte später, dass er dann aus Angst und zwecks Abwehr, zu einer mitgeführten Stabtaschenlampe gegriffen und diese dem VW-Fahrer auf den Kopf geschlagen habe. Obwohl er dadurch eine stark blutende Kopfplatzwunde erlitt, hielt sich an der noch geöffneten Mercedestür fest, um dessen Fahrer von eine Flucht abzuhalten. Dieser jedoch fuhr dann in Richtung Innenstadt davonfuhr. Zeugen kümmerten sich um den Verletzten und riefen Polizei und Rettungsdienst zum Ort. Der 50- Jährige musste dann ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden, bevor er diese wieder verlassen konnte.

Die Polizeibeamten suchten anschließend den Fahrzeughalter des Mercedes auf und trafen ihn auch in dessen Wohnanschrift an. Auf Befragen stritt er den Vorfall nicht ab, sondern erklärte sich gegenüber den Beamten. Diese bemerkten Alkoholgeruch in seiner Atemluft und führten einen Atemalkoholtest durch. Weil dessen Wert schließlich 0,78 Promille anzeigte, wurde eine Blutprobe angeordnet. Am Fahrzeug sicherten sie Spuren und stellten auch die mit Blutanhaftungen versehende Taschenlampe sicher. Zum Vorfall ermittelt nun die Kriminalpolizei wegen zweier Nötigungen im Straßenverkehr und einer gefährlichen Körperverletzung.

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