Am 27.11.2025 erreichte die Polizei eine Anzeige eines 18-Jährigen. Der Heranwachsende sei im Internet über eine Verkaufsplattform auf ein Angebot für ein Smartphone aufmerksam geworden. Er nahm Kontakt zum Verkäufer auf und bezahlte die vereinbarte Summe. Eine Zustellung der Ware blieb aus. Ein erneuter Kontaktversuch zum Verkäufer blieb erfolglos. Der 18-Jährige hatte daraufhin ein weiteres Inserat eines weiteren Verkäufers gesichtet und auch hier Kontakt aufgenommen, die Bezahlung abgewickelt und stand letztlich wieder ohne Ware. Auch hier war nach getätigter Zahlung der Kontakt zum Verkäufer zum Erliegen gekommen. Es ist insgesamt ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich entstanden.
Allen Fällen ist eins gemeinsam: Die Ware war deutlich unter Marktwert angeboten worden.
Die Polizeidirektion Ost rät bei außergewöhnlich günstigen Angeboten besonders kritisch zu prüfen, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.
Prüfen Sie, wenn vorhanden, die hinterlegten Verkäuferprofile. Wie lange gibt es den Verkäufer schon? Ist das Profil taufrisch, seien Sie skeptisch.
Gibt es Bewertungen?
Prüfen Sie das Impressum, sofern vorhanden.
Wickeln Sie die Zahlung über vertrauenswürdige Käuferschutzangebote, auf Rechnung oder via Treuhandservices ab.
Zu verlockend
- Kategorie
- Vorbeugen und Schützen
- Datum
- 28.11.2025
Verantwortlich:
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