Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle konnte ein 68-jähriger Fahrzeugführer wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h festgestellt werden. Während der Kontrolle konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,21 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und in einem Krankenhaus durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zu schnell und alkoholisiert
Donnerstag, 01.08.2024, 10:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 02.08.2024
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