Ein 67-jähriger Prignitzer erstattete gestern eine Anzeige bei der Polizei. Er erhielt zuvor eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens. Angeblich soll der 67-Jährige an Glücksspielen teilgenommen haben und müsse nun die entstandenen Kosten bezahlen. Da der Prignitzer jedoch an keinen Glücksspielen teilgenommen hatte, überwies er auch die geforderten mehreren Hundert Euro nicht und wendete sich stattdessen an die Polizei. Ein finanzieller Schaden ist dem 67-Jährigen nicht entstanden
Zahlungsaufforderung Glücksspiel
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 05.11.2021
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