Zahlreiche Feststellungen bei Großkontrolle

Walsleben

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Verkehr
Datum
07.04.2022

Im Rahmen einer zweitägigen Kontrollaktion haben Beamte der Verkehrspolizei gemeinsam mit dem Zoll und mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg am Dienstag und Mittwoch zwischen Walsleben und Herzsprung Fahrzeuge überprüft. Dabei kamen auch eine vollmobile Röntgenanlage und ein Koffer-Scanner zum Einsatz. Insgesamt wurden 139 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Davon wurden 69 Lkw und ein Pkw mit der Röntgenanlage überprüft. Außerdem wurden die Koffer mehrerer Reisender aus Reisebussen gescannt.

Im Ergebnis wurden bei 14 Lkw-Fahrern Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Bei zwei Sattelzügen war die Ladungssicherung mangelhaft.

Einem Gefahrguttransport aus Serbien, der mit 21.000 Liter Phosphorsäure beladen auf dem Weg nach Schweden war, wurde die Weiterfahrt untersagt, weil die Ladung völlig ungesichert war. Die 1000-Liter Verpackungen waren bereits auf der Ladefläche verrutscht. Gegen den Verlader und Beförderer wurden Anzeigen mit einer Bußgeldandrohung von jeweils 500 Euro erstattet. Gegen den serbischen Fahrer lag außerdem ein Zollvollstreckungsverfahren über 3.500 Euro vor. Dieses musste er vor Ort an den Zoll bezahlen.

Für einen türkischen Lkw-Fahrer wurde eine elfstündige Ruhepause angeordnet, weil er bereits seit 15 Stunden seinen Lastwagen lenkte. Maximal erlaubt sind 10 Stunden. Außerdem zahlte er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro.

Ein Däne hatte das Gewicht seiner in Polen gekauften Küche offenbar deutlich unterschätzt und hatte seinen Kleintransporter um 44 Prozent überladen. Ein Bußgeld in Höhe von 265 Euro wurde angeordnet, außerdem musste er abladen.

Gegen einen georgischen Fahrzeugführer, welcher mit einem polnischen Pkw unterwegs war, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Außerdem wurden durch eine Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe der Anhalteposten 471 Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Der schnellste Fahrer fuhr mit 98 km/h bei erlaubten 40 km/h.

Der Zoll forderte zudem in 18 Fällen die Kfz-Steuer und fünfmal die Tabaksteuer nach. Außerdem wurden gegen vier Fahrzeugführer Zoll-Vollstreckungsverfahren angeordnet.

  • LKW-Kontrolle mit mobiler Röntgenanlage
  • Ungesicherte Gefahrgutbehälter

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