Durch Polizeibeamte wurde eine männliche Person auf einem Grundstück festgestellt, die gerade im Begriff war einen Wohnanhänger zu betreten. Nach Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass der Mann keine Berechtigung zum Betreten des Grundstücks hatte und sich demnach illegal dort aufhielt. Zusätzlich war die Tür des Wohnanhängers beschädigt worden, um diesen betreten zu können. Gegen den Mann wurden Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Wohnanhänger aufgebrochen
Donnerstag, 01.05.2025, 02:40 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 02.05.2025
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