Gestern gegen 12.00 Uhr stoppten Polizeibeamte der Autobahnpolizei zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Herzsprung in Richtung Hamburg einen Lkw mit Anhänger und kontrollierten das Gespann sowie den 48-jährigen Berliner am Steuer. Er legte bei der Kontrolle einen Führerschein vor. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Fahrer bis zum 14.02. ein gerichtlich verfügtes Fahrverbot hat. Die Ermittlungen ergaben, dass der Berliner in einem Ordnungswirdrigkeitenverfahren im Jahr 2020 ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt bekommen hatte. Während des einmonatigen Fahrverbotes wurde er durch Polizeibeamte im Straßenverkehr kontrolliert und bekam folglich eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ein Gericht bestrafte dieses Vergehen mit einem zweimonatigen Fahrverbot, welches bis zum 14.02. andauert. Weil der Berliner auch gestern wieder während eines angeordneten Verbotes im Straßenverkehr gefahren war, wurde eine Anzeige erstattet. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Wiederholungstäter
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 10.02.2021
Verantwortlich:
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