Am späten Abend des 14.05.2025 wurden Polizisten in die Senftenberger Straße gerufen. Aus einer dort gelegenen Wohnung waren lautstarke Geräusche nach außen gedrungen, die auf eine körperliche Auseinandersetzung hindeuteten. Als zwei Streifenwagenbesatzungen am Ort des Geschehens eintrafen, sahen sich die Beamten umgehend einem 40-jährigen Mann gegenüber, der sie nicht in die betreffende Wohnung lassen wollte, was offensichtlich dazu diente, eine Kontaktaufnahme mit der mutmaßlich Geschädigten zu verhindern. Selbst die Androhung der Anwendung eines Distanzelektroimpulsgerätes („Taser“), ließ ihn nicht umdenken. Die Polizisten brachten ihn daraufhin zu Boden, was der bereits hinreichend bekannte Deutsche jedoch mit körperlichem Widerstand beantwortete. Jetzt setzen die Beamten den Taser tatsächlich ein, mussten aber erleben, dass der Widerstandwille des renitenten Herrn weiterhin nicht erloschen war. Letztlich trug bei dem Geschehen einer der Uniformierten leichte Blessuren davon. Dann kam heraus, dass die Wohnungsinhaberin tatsächlich Verletzungen aufwies. Zwar waren diese leichterer Natur, doch wird das Ganze nun trotzdem juristische Konsequenzen haben. Der Delinquent musste nicht nur die Wohnung verlassen, sondern erhielt darüber hinaus Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Er hatte zu diesem Zeitpunkt einen Atemalkoholwert von 1,32 Promille aufzuweisen.
Widerstand geleistet und Polizisten verletzt
- Kategorie
- Kriminalität
- Gewalt
- Datum
- 15.05.2025
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